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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertragsnutzer erkennt mit seiner Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an.

  1. Der Vertragsnutzer ist damit einverstanden, dass nach Verlängerung des Vertrages der Mitgliedsbeitrag um bis zu 2,00 € mtl. angehoben werden kann, und zwar nach dreimonatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten. Das Kündigungsrecht bleibt davon unberührt.

  2. Fällt der Beginn des Vertragsverhältnisses in die erste Monatshälfte, ist das Entgelt erstmals für den gesamten Monat zu zahlen. Beginnt das Vertragsverhältnis in der zweiten Monatshälfte, ist das Entgelt anteilmäßig für den halben Monat zu entrichten.

  3. Wird das Entgelt für die gesamte Vereinbarungszeit – ab Vertragsbeginn von 12 Monaten – im Voraus entrichtet, gewähren wir einen Gratis-Trainingsmonat

  4. Gerät der Vertragspartner des Sportclubs mit den monatlichen Beitragszahlungen in Rückstand, wird für jede Mahnung eine Unkostenpauschale (Mahngebühr) in Höhe von EUR 3,20 und zzgl. Bank-Stornogebühren in Höhe von EUR 3,00 erhoben. Bei Zahlungsrückstand von mehr als einem Monat wird der gesamte Beitrag zur Zahlung fällig.

  5. Bei Erkrankungen oder Wehrdienst von mehr als 3 Monaten kann der Vertrag auf schriftlichen Antrag und mit einem amtlichen oder fachkundigen Nachweises ausgesetzt werden und die Zahlungspflicht ruht. Während dieser Aussetzung des Vertrages ist dieser nicht kündbar. Die ausgesetzte Zeit wird an das Vertragsende angehängt.

  6. Die schriftliche Kündigung des Vertrages ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist verlängert sich der Vertrag jeweils um die Hälfte der Vertragsdauer.

  7. Die Häufigkeit der Nutzung des Sportclubs ist keine Vertragsbedingung. Auch bei Nicht-Nutzung des Clubs - z. Bsp. Urlaub, Zeitmangel, etc. - ist der monatliche Beitrag weiterhin zu entrichten … AZ: Amtsgericht München 211 C 33983/00

  8. Der Vertragsnutzer bestätigt, dass er sportgesund ist.

  9. Der Sportsclubinhaber übernimmt keine Haftung für Abhandenkommen von Kleidungsstücken, Wertgegenständen und Geld.

  10. Sachbeschädigungen werden auf Kosten dessen behoben, der sie bewirkt oder verursacht hat.

  11. Soweit dem Vertragsnutzer Ersatzforderungen gegen den Sportsclub entstehen, haftet dieser im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung.

  12. Der Sportsclub wird ermächtigt, den monatlichen Beitrag per Lastschrift einzuziehen.

  13. Zum Geräte- und Cardiotraining bitte immer ein Handtuch unterlegen, damit die Geräte bzw. der Boden vor Schweiß und Keimen geschützt werden.

  14. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.



Bad Schwalbach, den 01.10.2020